. § 2 Absatz 1a - Eine besondere Regelung gilt für Weihnachten und Silvester: In der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 darf man sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung mit bis zu zehn Personen aufhalten. Kinder unter 14 Jahren sind in diese Maximalzahl von 10 Personen nicht einzurechnen. In dieser Zeit wird die Begrenzung auf zwei Haushalte oder auf nahe Angehörige aufgehoben. Man kann also auch mit Familienangehörigen oder mit Freunden aus drei oder mehr Haushalten Weihnachten oder Silvester feiern – unter Einhalten der Obergrenze von bis zu zehn Erwachsenen. Damit sind Feste im Kreise von Familie und Freunden im kleineren Rahmen möglich.“
Macht euch keine Sorgen.
Aktuell fallen die Zahlen in Niedersachsen stetig,teilweise wird schon über Lockerungen gesprochen.
Niedersachsen.
Macht euch keine Sorgen.
Aktuell fallen die Zahlen in Niedersachsen stetig,teilweise wird schon über Lockerungen gesprochen.
Niedersachsen.